Allgemeine Geschäftsbedingungen -Touralis Tourismusbüros Sachsen-Anhalt
1. Auftragserteilung
Eine Auftragserteilung an Touralis kann telefonisch, per eMail oder per Fax erfolgen. Der Vertrag über die zu erbringende Dienstleistung entsteht mit der Buchung durch den Kunden und die damit
verbundene Übermittlung der Vertragsdaten (Ort, Datum, Art der Dienstleistung, Kontaktdaten des Kunden). Bei der Buchung wird dem Kunden mitgeteilt, innerhalb von 2 Werktagen eine schriftliche
Buchungsbestätigung per Fax oder eMail zu erhalten.
Geht innerhalb der genannten Frist keine Buchungsbestätigung beim Kunden ein, so ist von einem technischen Fehler auszugehen. Seitens des Kunden besteht eine Mitwirkungspflicht; der Kunde ist in
diesem Falle gehalten, bei Touralis die Zusendung einer Buchungsbestätigung nachzufragen. Die Buchungsbestätigung dient ausschließlich dem Datenabgleich zwischen Kunden und Anbieter, der
Nicht-Eingang einer Buchungsbestätigung hat keine vertragsaufhebende Wirkung.
2. Stornierung
Die Stornierung oder Änderung eines Auftrages ist bis 2h vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Eine Stornierung oder Änderung am Tag der Leistungserbringung kann nur direkt beim
Gästeführer erfolgen.
Erscheint eine Gruppe unangekündigt nicht zur vereinbarten Veranstaltung - sind also sämtliche Vorarbeiten von Touralis sowie die Anreise und 30min Wartezeit der Gästeführer erbracht - so gilt die
Leistung als erfüllt und ist in vereinbarter Höhe vom Kunden zu bezahlen.
3. Subunternehmer
Touralis behält sich vor, Aufträge auch an Subunternehmer weiterzugeben. In diesem Falle erfolgt die Rechnungslegung bzw. die Ausstellung von Quittungen durch den Subunternehmer. Unter Umständen kann
die Mehrwertsteuerpflicht bei Subunternehmern von der Mehrwertsteuerpflicht bei Touralis abweichen.
4. Haftung
Touralis haftet ausschließlich für Schäden, die unmittelbar und direkt durch einen Gästeführer verursacht werden. Touralis haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch räumliche Gegebenheiten,
Bodenbeschaffenheiten, Wetterereignisse oder durch das Wetter hervorgerufene Gegebenheiten oder Ereignisse zu Stande kommen.
Die Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, wird auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Der Reisepreis ist dabei der Teilnehmerpreis des jeweiligen Programms.
Werden Aufträge an Subunternehmer vergeben, so haftet der Subunternehmer. Werden Aufträge an dritte Leistungserbringer (z.B. Restaurants, Busunternehmen, Schifffahrtsunternehmen, Anbieter von
Objektführungen) vermittelt, so haftet stets der jeweilige Leistungserbringer. Dies gilt auch, wenn dessen Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen von Touralis erbracht werden und von Touralis auf
einer gemeinsamen Buchungsbestätigung bestätigt werden. Touralis tritt in diesen Fällen als provisionsloser Reisevermittler, nicht jedoch als Reiseveranstalter auf.
Bei Programmen mit minderjährigen oder unmündigen Teilnehmern wird generell keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Aufsichtspflicht bleibt bei den jeweiligen Betreuungspersonen (Eltern, Lehrer,
Pflegekräfte, usw.).
5. Freiplätze
Wird auf einer Tagestour oder einer Kombination aus mehreren Führungen von der Gruppe ein Restaurant aufgesucht und stellt das Restaurant Freiplätze zur Verfügung, so entfällt der erste Freiplatz auf
den Touralis-Gästeführer.
6. Inflationsschutzklausel
Steigt die amtlich festgestellte Inflationsrate auf über 10% gemessen am Vorjahresmonat, so ist Touralis berechtigt, den Preis der Leistung um die Höhe des Inflationsanstieges zwischen Buchungstag
und Leistungserbringungstag anzuheben.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Leistungserbringung. Die Zahlung erfolgt vor Ort bar gegen Quittung oder per Rechnung / Überweisung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Alle Preise verstehen sich inklusive 19% MwSt., wenn nichts Anderes mitgeteilt wurde.
8. Stadtführung als künstlerische Darstellung
Eine Stadtführung wird hier definiert als persönliche künstlerische Darstellung und ist damit ein urheberrechtlich geschütztes Werk nach UrhG §2 (1) 1., für die die entsprechende Gesetzgebung und
Rechtsprechung gilt. Insbesondere ist festgelegt:
- Film- und Tonaufnahmen auf Führungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
- Die Ausgestaltung der Stadtführung / Stadtrundfahrt obliegt ausschließlich dem Gästeführer. Dies betrifft insbesondere die Route, die inhaltliche Schwerpunktsetzung (solange dazu keine besonderen
Vereinbarungen getroffen wurden) und die Nutzung von technischen Hilfsmitteln wie Sprachverstärkern oder Drahtlos-Übertragungssytemen.
Verschiedene Auffassungen zwischen Gästeführer und Kunden zur Gestaltung einer Führung stellen keinen Sachmangel dar.
Verstößt ein Teilnehmer einer Führung gegen die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu urheberrechtlich geschützten Werken, weist der Gästeführer darauf hin. Im Wiederholungsfalle ist der
Gästeführer berechtigt, die Veranstaltung unverzüglich zu beenden. Es besteht in diesem Falle ein voller Entgeltanspruch.
9. Rauchverbot
Es gilt Rauchverbot gemäß §3a Abs. 1 ArbStättV . Für von den Ordnungsbehörden verhängte Bußgelder aufgrund eines Verstoßes haftet der Raucher oder hilfsweise der Besteller einer
Veranstaltung.
Quellenangabe nach §63 UrhG
Das nebenstehend zu sehende Gebäude ist auf mehreren Seiten abgebildet. Es handelt sich dabei um die Grüne Zitadelle von Magdeburg, ein Baukunstwerk von Friedensreich Hundertwasser. Alle Aufnahmen sind aus panoramafreien Standorten aufgenommen.